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Integrationsvereinbarung

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Integrationsvereinbarung

Im Sozialgesetzbuch IX (ehem. Schwerbehindertengesetz) wird in § 83 der Abschluss einer „Integrationsvereinbarung“ vorgeschrieben. In manchen Einrichtungen im Bistum wird daran gearbeitet, andere haben sich damit noch nicht auseinandergesetzt.

Der Caritasverband Offenbach e.V. hat mit Wirkung vom 01.07.2004 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Integrationsvereinbarung zwischen Dienstgeber, Schwerbehindertenvertretung und Mitarbeitervertretung abgeschlossen. Sie möge als Anregung und Ansporn auch für andere dienen.

Integrationsvereinbarung im Caritasverband Offenbach e.V.

Der Caritasverband Offenbach e.V. hat mit Wirkung vom 01.07.2004 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Integrationsvereinbarung zwischen Dienstgeber, Schwerbehindertenvertretung und Mitarbeitervertretung abgeschlossen.

Ein Team aus Schwerbehinderten-, Mitarbeiter- und Arbeitgebervertretern des Caritasverbandes Offenbach e.V. hat hierzu zunächst die Situation im eigenen Verband untersucht und verschiedene Integrationsvereinbarungen gesichtet. Die Präambel wurde an die der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes e.V. angelehnt.

Inhaltlich hat man sich auf zwei Ziele konzentriert. Zum einen soll die Anzahl schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden, zum anderen sollen die Hilfsmöglichkeiten verschiedener Institutionen, sowohl für die Schwerbehinderten als auch für den Dienstgeber, besser ausgeschöpft werden. Hierzu gehört auch eine bessere Kooperation innerhalb des Verbandes und eine gemeinsame Strategie zur Prävention gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Eine kontinuierliche Weiterarbeit ist in der Integrationsvereinbarung vorgesehen, u.a. Befragung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, Seminar des LWV für die mittlere Führungsebene, Überprüfung der Integrationsvereinbarung nach einem Jahr.

Ansprechpartner:

Barbara Knobloch
Vertrauensfrau der Schwerbehinderten
Tel.: 06142-68288

Hans Koska
Stellvertretender Vertrauensmann der Schwerbehinderten
Tel.: 069-84005220

PDF-Datei der Integrationsvereinbarung (ca. 61 KB)

Weitere Integrationsvereinbarungen, z. B. die des Bischöflichen Ordinariats, sind für Interessierte aus dem Bistum über die Geschäftsstelle erhältlich.