Zuständigkeiten
Für die Lösung von Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gibt es im Bistum Mainz verschiedene Stellen, die angerufen werden können.
Streitet sich die MAV mit ihrem Dienstgeber über Rechtsfragen, welche die MAVO betreffen, so ist das Kirchliche Arbeitsgericht Mainz anzurufen. Dessen Entscheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof überprüft werden.
Handelt es sich bei der Streitigkeit zwischen Dienstgeber und MAV aber um eine Regelungsstreitigkeit (z.B. um die Inhalte einer Arbeitszeitregelung), so ist die MAVO-Einigungsstelle Mainz anzurufen. Geht es um eine Streitigkeit aus dem Bereich der KODA-Ordnung, so ist ebenfalls das Kirchliche Arbeitsgericht anzurufen.
Eine Anrufung der staatlichen Arbeitsgerichte ist weder bei MAVO- noch bei KODA-Streitigkeiten möglich.
Streitet sich aber ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin mit dem Dienstgeber über Fragen, welche das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen, so muss er / sie die jeweilige Schlichtungsstelle anrufen:
Für Beschäftigte im Bereich der Caritas ist dies die AVR-Schlichtungsstelle. Sie ist beim Caritasverband für die Diözese Mainz, Bahnstr. 32, 55128 Mainz, zu erreichen.
Für Beschäftigte aus dem verfasst-kirchlichen Bereich (z.B. Bischöfliches Ordinariat, Kirchengemeinden, Schulen) ist die Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle zuständig. Diese ist der Bischöflichen Kanzlei, Referat 2, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz, zugeordnet.
Daneben ist in diesen Fällen auch eine Zuständigkeit der staatlichen Arbeitsgerichte gegeben.