MAVO – Mitarbeitervertretungsordnung
Grundlage und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der Kirche.
Diese Sendung umfasst die Verkündigung des Evangeliums, den Gottesdienst und die sakramentale Verbindung der Menschen mit Jesus Christus, sowie den aus dem Glauben erwachsenden Dienst am Nächsten. Daraus ergibt sich als Eigenart des kirchlichen Dienstes seine religiöse Dimension.
Als Maßstab für ihre Tätigkeit ist sie Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgegeben, die als Dienstgemeinschaft den Auftrag der Einrichtung erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitwirken. Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mit gestalten, mit verantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung.
Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Aufgrund des Rechtes der katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, erlässt der Bischof als diözesaner Gesetzgeber eine „Ordnung für Mitarbeitervertretungen“. Sie nimmt Bezug auf die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“.
Die Mitarbeitervertretungsordnung finden Sie hier: