AVO Mainz
Im Zusammenhang mit der Umstellung des Arbeitsvertragsrechts vom „BAT / BMT-G / MTL-Arbeiter“ im Bistum Mainz auf den TVöD wurde eine eigene Arbeitsvertragsordnung für das Bistum Mainz (AVO Mainz) in Kraft gesetzt.
Die AVO Mainz gilt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis mit einem Rechtsträger gem. § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 KODA-Ordnung stehen, nicht jedoch für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, mit denen Arbeitsverträge mit beamtenrechtlicher Versorgungszusage abgeschlossen sind und ebenfalls nicht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Gesellschaft für kirchliche Publizistik und Medien (GkPM).
Arbeitsvertragsordnung (AVO) im Bistum Mainz (PDF)
Hier finden Sie die kompletten arbeitsrechtlichen Regelungen im Bistum Mainz: