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Arbeitsrechtliche Kommision

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AK – Arbeitsrechtliche Kommission

Der „Dritte Weg“

„Dritter Weg“ bedeutet, dass darauf verzichtet wird, einseitige arbeitsrechtliche Regelungen durch den Arbeitgeber zu treffen (Erster Weg) oder Tarifverträge zwischen Tarifvertragsparteien zu schließen, die notfalls auch mit Streik erzwungen werden können (Zweiter Weg). Der Dritte Weg wird bei der Caritas über die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) umgesetzt.

Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes

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Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband – Mitarbeiterseite