Grundlagen
Die Kirchen haben das grundgesetzlich verankerte Recht, ihre Angelegenheiten innerhalb der für alle geltenden Gesetze selbst zu regeln. Dies ist die Grundlage für den so genannten „Dritten Weg“ im Arbeitsrecht.
Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt.
AVO Mainz
Mit der Umstellung des Arbeitsvertragsrechts auf den TVöD wurde eine eigene Arbeitsvertragsordnung für das Bistum Mainz in Kraft gesetzt.
KAGO
Aufgaben und Funktionsweise der Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).
KODA
Im Rahmen des „Dritten Weges“ werden die Regelungen des Arbeitsrechts im Bistum Mainz durch eine Kommission gestaltet (Bistums-KODA).
MAVO
Der Bischof als diözesaner Gesetzgeber erlässt die „Ordnung für Mitarbeitervertretungen“. Weiterlesen