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Diözesane Arbeitsgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen im Bistum Mainz

Wer Wir sind – Selbstverständnis

Im Bistum Mainz sind ca. 10 000 kirchlich Bedienstete in ca. 170 kirchlichen Einrichtungen tätig. Arbeitsrechtlich setzen sich über 500 Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen für Sie ein. Die Mitarbeitervertretungen sind in der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen (DiAG MAV) zusammengeschlossen.

Die Aufgaben der DiAG MAV ergeben sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Mainz.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist Dienstag und Freitag Vormittag besetzt und unter 06131/253591 telefonisch erreichbar.

Vorstand

Herr Markus Horn ist der Vorsitzende des dreiköpfigen Vorstandes der DiAG MAV im Bistum Mainz.

Organigramm

Im Bistum Mainz gibt es ca. 180 Mitarbeitervertretungen, die Delegierte in die Vertreterversammlung entsenden.

Unsere MAVen

Auf der Grundlage der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) organisieren sich unsere MAVen und Arbeitsgruppen im Bistum Mainz, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zu bündeln.

Grundlagen

Allgemein

Die Kirchen haben das grundgesetzlich verankerte Recht, ihre Angelegenheiten innerhalb der für alle geltenden Gesetze selbst zu regeln. Dies ist die Grundlage für den so genannten „Dritten Weg“ im Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt.

AVO Mainz

Mit der Umstellung des Arbeitsvertragsrechts auf den TVöD wurde eine eigene Arbeitsvertragsordnung für das Bistum Mainz in Kraft gesetzt.

KAGO

Aufgaben und Funktionsweise der Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).

KODA

Im Rahmen des „Dritten Weges“ werden die Regelungen des Arbeitsrechts im Bistum Mainz durch eine Kommission gestaltet (Bistums-KODA).

MAVO

Der Bischof als diözesaner Gesetzgeber erlässt die „Ordnung für Mitarbeitervertretungen“. Weiterlesen

Logo Die Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderte

Das Sozialgesetzbuch regelt die Rechte im Zusammenhang mit Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Die Dienstgeberseite bestellt einen Beauftragten, der sie in Angelegenheiten behinderter Menschen verantwortlich vertritt. Auf der Dienstnehmerseite wählen schwerbehinderte Mitarbeiter eine Vertrauensperson.

Vertrauenspersonen

Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte im Bistum Mainz.

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach e.V. als Musterlösung im Bistum Mainz.

Weiterführende Links

Integrationsämter, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesagentur für Arbeit u.a.

Schlichtung

Meinungsverschiedenheiten werden im Bistum Mainz entweder vor einer Schlichtungsstelle, vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle ausgetragen.

Fortbildungen

Fortbildungsangebote der DiAG MAV Mainz und Angebote anderer Träger.

Links

Dienstnehmervertretung, Datenschutz, Verfasste Kirche und Caritas, Arbeits- und Gesundheitsschutz u.a.

Downloads

Überblick über Gesetze, Ordnungen und Normen für die MAV-Arbeit.